Neue EU-Maschinenverordnung 2023

Online-Seminar (2 x 3,5 Stunden)

14.–15. Mai 2024, 09:00–12:30 Uhr
09.–10. Juli 2024, 09:00–12:30 Uhr
24.–25. Sept. 2024, 09:00–12:30 Uhr
13.–14. Nov. 2024, 09:00–12:30 Uhr

Die neue Maschinenverordnung ersetzt die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Unternehmen die Maschinen herstellen, in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, müssen die Vorgaben der neuen Maschinenverordnung innerhalb einer Übergangsfrist von 42 Monaten nach Inkrafttreten umsetzen, um weiterhin aktiv am Markt agieren zu können. Mit unserem Online-Seminar zur neuen Maschinenverordnung 2023 thematisieren wir die Änderungen.

Die neue Maschinenverordnung bringt vor allem Aktualisierungen bei den Anforderungen im Anhang I (künftig Anhang III). Die technische Entwicklung der letzten Jahre machte es nötig, vor allem auf den zunehmenden Einsatz von Software und sogenannten autonomen Systemen mit selbstlernenden Funktionen einzugehen. Das führt unter anderem zu erweiterten Anforderungen an die Risikobeurteilung.

Auch der Geltungsbereich der Verordnung wird erweitert und erfasst jetzt auch geänderte Maschinen. Einige Definitionen, die schon immer zu Auslegungsschwierigkeiten führten, werden konkreter gefasst.

Das Seminar zur neuen Maschinenverordnung stellt die Änderungen bei einem Streifzug durch die Verordnung vor und zeigt, was zu tun ist. Zusätzlich werden in der Schulung Problemfelder behandelt, bei denen schon bislang vielfach Umsetzungslücken auftraten. Die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sollte Anlass dafür sein, solche Mängel nun rasch anzugehen.

Inhalte im Einzelnen:

  1. Ausblick und Übersicht
    • Warum eine Verordnung statt einer Richtlinie?
    • Terminplan für die Einführung und Umsetzung
    • Übersicht über die Struktur und die wesentlichen Änderungen
  2. Die Anpassung an das NLF („New Legislative Framework)
    • Die Wirtschaftsakteure und ihre Pflichten
    • Erweiterung des Herstellerbegriffs
  3. Änderungen im Geltungsbereich
    • Wesentlich geänderte Maschinen künftig CE-kennzeichnungspflichtig
    • Klarstellung des Begriffs „unvollständige Maschine“
  4. Änderungen in den „Grundlegenden Anforderungen“
    • IT-Sicherheit und Sicherheit von KI-Funktionalität
    • Risikoeinschätzung für ausgewählte Gefährdungssituationen
    • Vorgehen bei der Bewertung des Risikos
    • Darstellung der Ergebnisse
    • Änderungen in den „Grundlegenden Anforderungen“
  5. Änderungen bei der Zertifizierung und der Dokumentation
    • Veränderliche Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte
    • Erweiterte Anforderungen an die Dokumentation der Risikobeurteilung
    • Konkretisierung der Mindestinhalte der „Montageanleitung für unvollständige Maschinen“
    • Strengere Anforderungen an die Konformitätserklärung und Einbauerklärung
  6. Handlungsempfehlungen
    • Was man sofort angehen sollte
    • Bereiche, in denen Umsetzungslücken jetzt geschlossen werden sollten

Zielgruppe:
Das Online-Seminar zur neuen Maschinenverordnung richtet sich an Konstrukteur/innen und Techniker/innen sowie an Mitarbeiter/innen aus dem Qualitätsmanagement, die mit der Produktsicherheit befasst sind. Nützlich ist die Teilnahme auch für Verantwortungsträger im Bereich Forschung und Entwicklung, da sie die Organisationsverantwortung für die Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung trifft.

Methoden:
Praxisorientierte Inputs, Beispiele, Fragen und Diskussion.

Seminarleitung:
Der Seminarleiter ist Fachreferent für Sicherheitstechnik im Maschinen- und Anlagenbau. Er besitzt 25 Jahre Erfahrung im Coaching von Risikobeurteilungsprojekten und der Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Elektrogeräte, Wärme- und Klimatechnik, Werkzeugmaschinen und komplexe Anlagen der Fertigungsindustrie.

Preis:
580,00 € zzgl. 19% USt. Endpreis: 690,20 €

Termine und Anmeldung

14.–15. Mai 2024, 09:00–12:30 Uhr Anmelden
09.–10. Juli 2024, 09:00–12:30 Uhr Anmelden
24.–25. Sept. 2024, 09:00–12:30 Uhr Anmelden
13.–14. Nov. 2024, 09:00–12:30 Uhr Anmelden